
Die ambulante Hospizarbeit ist die älteste Form der Hospizarbeit in Bremen. Den ersten Hospizgruppen standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Aber obwohl alle Hospizlerinnen und Hospizler ehrenamtlich arbeiten, so war (und ist) doch Geld nötig für Öffentlichkeitsarbeit, für eine Beratungsstelle, für das Telefon und natürlich für eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Hospizlerinnen und Hospizler.
Mit der Gründung von gemeinnützigen eingetragenen Vereinen begann die Institutionalisierung der Hospizbewegung. Erste finanzielle Mittel flossen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die jährliche Förderung durch die Stadtgemeinde Bremen (kurz: SfS-Mittel) ermöglichte es, dass kleine Räume angemietet wurden, die Hospizlerinnen und Hospizler eine Supervision erhielten und ihnen wenigstens die Fahrtkosten zu ihren Einsatzorten erstattet werden konnten.
Der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit ließ nicht lange auf sich warten: Immer mehr Angehörige und Pflegende meldeten sich, fragten um Rat und um Begleitung. So ließen sich Beratung und Koordination irgendwann nicht mehr ehrenamtlich bewältigen. Die Hospizvereine in Bremen wählten unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie diese Stellen finanzierten: Kooperation mit Trägern der Altenhilfe, mit kirchlichen Trägern und sie nutzten Programme zur Wiedereingliederung Arbeitsloser (ABM und BSHG-19).
Im Jahr 2002 trat eine Rahmenvereinbarung in Kraft, die Bedingungen festlegt, unter denen ambulante Hospizdienste Zuschüsse von Krankenkassen bekommen können. Die Rahmenvereinbarung basiert auf einer Ergänzung des Sozialgesetzbuchs (SGB V, § 39a, Abs. 1), die jede Krankenkasse verpflichtet, seit 2002 für ambulante Sterbebegleitung pro Versichertem 0,15 EUR jährlich bereitzustellen. Dieser Betrag erhöhte sich jährlich um 0,05 EUR, bis maximal 0,40 EUR seit 2007. Die Bedingungen, die an die Zahlung dieser Zuschüsse geknüpft wurden, sorgten für eine zunehmende Professionalisierung der Hospizarbeit.
Im Jahr 2009 benötigten die ambulanten Hospizdienste insgesamt etwa 360.000 EUR, um Sterbebegleitung, Beratung, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. 36% der Mittel stammten von den Krankenkassen (Personalkosten), 15% aus Spenden, 12% vom Senator für Soziales (SfS-Mittel) und 6% aus Mitgliedsbeiträgen. Die restlichen 31% stammten z.B. aus den Gebühren für Schulungen, Fortbildungen und Seminaren sowie aus besonderen Vereinbarungen mit Kooperationspartnern.