
Seit 1994 stellt das bei Senator für Soziales angesiedelte Referat Altenhilfe einen jährlichen Förderbetrag für die ambulante Hospizarbeit bereit. Mit der gesetzlichen Verankerung der Förderung durch die Krankenkassen im SGB V stehen die Fördermittel seit 2002 ausschließlich für Sachmittel zur Verfügung.
Die Fördermittel für die Hospizarbeit stammen aus Wettmitteln (auch Lottomittel genannt). Da die Wettmittel auf Landesebene zwischen der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven aufgeteilt werden, können nur die in der Stadt Bremen ansässigen ambulanten Hospizdienste von dieser Förderung profitieren.
Die Verteilung der Fördermittel führte zu einer zeitweise recht angespannten Atmosphäre zwischen den Hospizvereinen in Bremen. Mit Gründung des Hospiz- und PalliativVerbandes Bremen (als LAG Hospiz Bremen) wurde uns die Verteilung der Fördermittel übertragen. Die Atmosphäre entspannte sich, als nach Regeln gesucht wurde, wie Fördermittel möglichst gerecht verteilt werden konnten.
Der erste Entwurf für Richtlinien, wie Fördermittel verteilt werden könnten, wurde 2002 von Friedhelm Pielage vorgestellt. Unter seiner Federführung bildete sich eine Arbeitsgruppe, die in einjähriger Arbeit den Entwurf überarbeitete und mit den Vorständen aller Mitgliedsvereine abstimmte. Im September 2003 wurde die Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel auf einer Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt.
Es werden ambulante Hospizdienste gefördert, die
Die Fördermittel dürfen als Zuschuss für Sachausgaben verwendet werden, z.B. für Miete, Telefongebühren, Büromaterial und für die Fahrtkosten der HospizlerInnen.
Jeder förderungsberechtigte Hospizverein stellt einen Antrag auf Förderung beim Hospiz- und PalliativVerband Bremen. Zu diesem Antrag gehören
Mit Hilfe dieser Unterlagen überprüft der Landesverband, ob die Fördermittel des Vorjahres ordnungsgemäß verwendet wurden und erhält die Grundlage für die Berechnung der Fördermittel des laufenden Jahres. Der Landesverband ist verpflichtet, die Mitgliedsvereine bei der Antragstellung beratend zu unterstützen.
In den Richtlinien zur Mittelverteilung haben die Hospizvereine in Bremen festgelegt, nach welchen Kriterien sie Fördermittel verteilen wollen. Maßgeblich für die Förderung, die ein Verein erhält, sind die Aktivitäten des Vorjahres. Die Kriterien sind dabei so gewählt, dass die unterschiedlichen Schwerpunkte und Arbeitsweisen der Vereine angemessen berücksichtigt werden.
In die Kriterien fließen u.a. ein: Anzahl der begleiteten Personen, Umfang der Beratungstätigkeit in den Beratungsstellen, Aus- und Fortbildung der eigenen HospizlerInnen und durchgeführte öffentliche Informationsveranstaltungen.
In den Richtlinien zur Mittelverteilung haben die Hospizvereine auch eine solidarische Komponente vereinbart. Fließen einem Verein in einem Jahr besonders hohe Spenden zu, profitieren davon indirekt auch die anderen Vereine: Ein begrenzter Teil dieser Spenden wird auf die Fördermittel angerechnet.
Insgesamt versuchen die Hospizdienste, über den Landesverband die Fördermittel des Senators für Soziales so zu verteilen, dass diejenigen, die viel für die Hospizarbeit in Bremen tun und diejenigen, die die Förderung am dringendsten gebrauchen, am meisten von diesen Fördermitteln profitieren.