
Die Finanzierung stationärer Hospize ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 39a, Abs. 1) und in einer Rahmenvereinbarung festgelegt: 90% der Kosten werden von Krankenkassen, Pflegekassen und ggf. den Städten und Gemeinden getragen. Die Gäste (so werden hier die PatientInnen genannt) müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.
Die Träger der Hospize müssen deshalb versuchen, die zur Kostendeckung fehlenden 10% selbst aufzubringen. Das geschieht durch Ehrenamtliche, die Tätigkeiten innerhalb des Hospizes übernehmen und durch das Einwerben von Spenden. Der Träger des stationären Hospizes im Bremen, dem Hospiz:Brücke, ist die Zentrale für private Fürsorge.
Bei Palliativstationen handelt es sich um besondere Stationen innerhalb von Krankenhäusern. Der Aufenthalt auf einer Palliativstation wird daher wie andere krankenhausübliche Leistungen abgerechnet. Die Patienten beteiligen sich mit 10 EUR täglich an den Kosten.
Palliativmedizin und Palliativpflege sind zwei noch recht junge Zweige ihrer jeweiligen Stammdisziplinen. Daher bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung, die Philosophie, Idee, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis der Palliativmedizin und Palliativpflege weiter zu entwickeln und zu fördern. Auch erfordert das Bemühen um Linderung von Leid oft ein Engagement, das durch Kassenleistungen nicht gedeckt ist. In Bremen nimmt daher der Förderverein Palliativstation im Klinikum links der Weser diese unterstützende Aufgabe wahr.